Europaweite Online-Durchsuchungen geplant
Bei einem Treffen der EU- und Justizminister Ende November wurde ein Plan zur umfassenden Bekämpfung von Cyberkriminalität beschlossen. Teil dieses Papiers ist auch die „Ferndurchsuchung“ von PCs anderer EU-Mitgliedsstaaten, ein Akt, der hierzulande als heimliche Online-Durchsuchung überschrieben wird.
Zentrales Anliegen des Beschlusses ist die bessere Koordination der Ermittlungsarbeiten gegen Internetkriminalität sowie Schaffung einer zu diesem Zwecke benötigten gemeinsamen Plattform für den Austausch von Informationen. Auch Online-Durchsuchungen sollen in Mitgliedsländern ermöglicht werden, die dies bereits in ihren nationalen Gesetzen erlauben. Einen besonderen Ansporn für die europaweiten Pläne stellen laut einem Strategiepapier der EU die stark wachsenden Rechtsverstöße im Internet dar. So nehme nicht nur der Versand von Viren und Spam, der Datendiebstahl sowie der Handel mit illegalen Waren wie etwa Drogen oder Waffen zu, auch das Angebot an kinderpornografischen Inhalten wachse erschreckend schnell. So habe sich die Zahl der im Internet verfügbaren Bilder missbrauchter Kinder in den vergangenen fünf Jahren vervierfacht, heißt es. Beinahe jeder zweite Verstoß gegen geltendes Recht werde mit Kinderpornografie begangen.
Um dem begegnen zu können, soll der „Informationsaustausch über Ermittlungsmethoden und Entwicklungstrends bei der Internetkriminalität ausgeweitet werden.“ Informationsersuche sollen so schneller international beantwortet werden, was auch durch eine neu zu schaffende, gemeinsame Plattform unterstützt werden soll. Diese soll von Europol geschaffen werden und die gemeinsame Verfolgung von Straftaten erleichtern und beschleunigen. Darüber hinaus ist aber auch der grenzübergreifende Einsatz von Ermittlungsteams, die Überwachung des Internetverkehrs sowie die Ferndurchsuchung von PCs in anderen EU-Mitgliedsstaaten angedacht. Die heimliche Online-Durchsuchung müsse dazu aber national erlaubt sein – was hierzulande bisher nicht der Fall ist, sich aber durchaus noch in diesem Jahr ändern könnte. Die Koordination der europaweiten Ermittlungsarbeit obliegt Europol.