Bundesrat lehnt BKA-Gesetz ab
Nachdem sich bereits abzeichnete, dass der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) die Mehrheit in der Länderkammer fehlen würde, lehnte der Bundesrat den Gesetzesentwurf heute Vormittag ab. Auch für die Anrufung eines Ermittlungsausschusses fand sich keine Mehrheit.
Für die erforderliche absolute Mehrheit fehlte es den Befürwortern der Gesetzesnovelle an Stimmen. Bereits im Vorfeld kündigten sämtliche Bundesländer, die zum Teil durch FDP, Grüne oder Linke mitregiert werden, ihre Enthaltung an, was einer Nein-Stimme gleichkommt. Auch die sächsische SPD stellte sich gegen das BKA-Gesetz. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wollte daher im Vorfeld eine Änderung der Abstimmungsregeln erwirken, sodass Enthaltungen nicht als Gegenstimmen gezählt werden. Dies stieß jedoch auf breiten Widerstand. Das Gesetz, das dem Bundeskriminalamt erweiterte Rechte – etwa für eine heimliche Online-Durchsuchung ohne richterliche Anordnung – zugesprochen hätte, wurde damit vorerst auf Eis gelegt. Zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat kam es ebenfalls nicht, sodass es nunmehr an der Bundesregierung liegt, dergleichen zu tun. Sollte ein Vermittlungsausschuss gebildet werden, so versprechen sich Befürworter der Gesetzesnovelle eine Lösung noch vor Weihnachten.
Schäuble betonte jedoch vor der Abstimmung den eigenen Unwillen, das Gesetz bei einem Scheitern im Bundesrat signifikant zu überarbeiten: „Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande“. Seiner Meinung nach müssten die Befugnisse der Polizeibehörden den aktuellen technischen Entwicklungen angepasst werden. Er räumte aber ein, dass die Bundesrepublik Deutschland auch „auf der gegebenen rechtlichen Grundlage [...] ein sicheres Land“ sei. Deutliche Änderungen am Gesetzestext scheinen auch gemäß Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) nicht notwendig zu sein. Er geht davon aus, dass der Vermittlungsausschuss das Problem „in wenigen Minuten“ lösen könne. Eine Einigung bis zum 19. Dezember, der nächsten Bundesratssitzung, sei daher denkbar.
Dieser Termin würde noch vor einer Neuwahl in Hessen liegen. Dort könnte die FDP in die nächste Landesregierung einziehen, was eine erneute Abstimmung im Bundesrat entscheiden könnte. Die hauchdünne Ablehnung heute ist nämlich auf die blockierende Haltung der sächsischen SPD zurückzuführen. Die Sozialdemokraten kündigten jedoch bereits an, einlenken zu wollen, wenn ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss gefunden wird.