Abmahnanwalt erneut zu Haftstrafe verurteilt
In einem gestern verkündeten Urteil wurde der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Der als „Abmahnanwalt“ bekannt gewordene von Gravenreuth hatte vor dem Berliner Landgericht Berufung gegen ein vor einem Jahr verhängtes Urteil eingereicht. Damals wurde er zu sechs Monaten Haft verurteilt.
2007 wurde von Gravenreuth bereits einmal wegen versuchten Betruges verurteilt. Damals hatte er die Domain der Tageszeitung taz pfänden lassen. Diese hatte dem Anwalt seinerzeit eine Bestätigungs-E-Mail für einen Newsletter, den dieser abonniert hatte, geschickt. Da von Gravenreuth diese Mail allerdings unbestellt erhalten hatte, mahnte er die taz ab und erwirkte folgend eine einstweilige Verfügung. Die Tageszeitung zahlte darauf die Gerichtskosten, was von Gravenreuth jedoch nicht mitbekommen haben wollte. Daraufhin pfändete er die Internetadresse der taz und wollte sie sogar versteigern. In dem vor einem Jahr verkündeten Urteil wurde der Rechtsanwalt zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er legte gegen das Urteil Berufung ein.
Die neuerliche Verhandlung vor dem Berliner Landgericht, der nächsthöheren Instanz nach dem Amtsgericht Tiergarten, das beim letzten Mal Recht sprach, endete abermals mit einem Schuldspruch. Günter Freiherr von Gravenreuth wollte darstellen, dass zu besagter Zeit ein solches Chaos in seiner Kanzlei herrschte, dass er den Geldeingang sowie ein Fax der Tageszeitung übersehen hatte. Die zur Feststellung dieses Zustandes geladenen Gäste – der ehemalige Partner von von Gravenreuth sowie zwei Gehilfinnen – bestätigten diese Darstellung teilweise. Demnach wurden Posteingänge zur entsprechenden Zeit chaotisch gehandhabt; Geldeingänge wurden hingegen akribisch sortiert.
Das Berliner Landgericht bestätigte deshalb das Urteil von vor einem Jahr. Die seinerzeit ausgesprochene Haftstrafe von sechs Monaten wurde dabei – wie vom Staatsanwalt vorgeschlagen – mit einer anderen elfmonatigen Haftstrafe zusammengefasst, die von Gravenreuth wegen Veruntreuung von Mandantengeldern sowie Urkundenfälschung in über 60 Fällen angehängt wurde. Auch die letzten beiden Urteile wurden ursprünglich einzeln vergeben – ausgesprochen wurden Haftstrafen mit einer Länge von sechs beziehungsweise sieben Monaten – und später zusammengefasst. Das Berliner Landgericht setzte damit die neuerliche Freiheitsstrafe auf eine Länge von 14 Monaten fest. Rein mathematisch lassen sich die jeweiligen Zusammenlegungen nicht begründen.
Günter Freiherr von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, einen Revisionsantrag einzureichen.