CDU-Politiker: Internetsperren für „Killerspiele“
Dass die geplanten DNS-Sperren unter der Regie der Bundesfamilienministerin auch auf andere unliebsame Bereiche ausgeweitet werden könnten, ist schon länger Teil der Kritik an dem Gesetzesentwurf. Dass dies nun auch die sogenannten „Killerspiele“ betreffen soll, ist allerdings neu und dürfte in mehreren Lagern auf wenig Gegenliebe stoßen.
Stein des Anstoßes ist eine Äußerung des CDU-Politikers Thomas Strobl im Abgeordnetenwatch. In dem Blog wurde der Politiker auch zu seiner Meinung zu Gewaltspielen befragt und äußerte dabei Ansatzpunkte für weiteres politisches Handeln, das sich auch aus dem Amoklauf von Winnenden ergebe. Auf die Frage, wie man zukünftig derlei Schreckenstaten verhindern könne, gab Strobl an, dass es darauf nicht die eine Antwort gäbe. Vielmehr sei jeder einzelne verpflichtet, „die eigenen Verhaltensweisen darauf hin zu überprüfen, inwieweit sie einem friedlichen Miteinander in unserer Gesellschaft zuträglich sind, inwieweit sie der Würde der Mitmenschen Rechnung tragen und inwieweit sie verantwortlichem Handeln gerecht werden.“ Im Zuge dessen müsse man allerdings auch hinterfragen, „ob der Konsum von Gewaltvideos und Killerspielen, auch wenn diese nicht verboten sind, einem verantwortlichen und selbstverantwortlichen Handeln entspricht.“
Nach Meinung Strobls sei zwar nicht jeder, der Gewaltspiele konsumiere, ein potenzieller Amokläufer. Er konstantierte jedoch, dass die „virtuelle Brutalisierung“ bei Gewalttätern den Anfang der realen Brutalisierung markiere. Demzufolge müsse auch die Politik handeln – über ein verschärftes Waffengesetz sowie das angestrebte Herstellungsverbot von Killerspielen hinaus. „In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden“, so Strobl weiter. Auch die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) müsse kritisch beäugt werden, um das Zustandekommen der Alterskennzeichnungen zu überprüfen.
Ungewiss ist derweil, wie sich der CDU-Politiker die Ausweitung der DNS-Sperren auf Gewaltspiele vorstellt. Bei dem Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums geht es um eine Sperrliste, die Internetseiten enthält. Im engeren Sinne könnte man daher in Strobls Aussage hineininterpretieren, dass er alle im Kontext mit sogenannten Killerspielen verbundene Internetseiten gerne auf der Liste sähe. Dies würde dem Spielen entsprechender Titel allerdings nicht entgegenstehen. Darüber hinaus betonte Ursula von der Leyen stets, bei den Internetsperren ginge es ausschließlich um Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt. Inwiefern das allerdings kontrollierbar ist, ist bisher nicht abzusehen, denkt die Bundesfamilienministerin doch überhaupt erst in Folge der Proteste über eine Kontrollinstanz für das Bundeskriminalamt nach, das die Listen erstellt.
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