SPD und CDU einigen sich bei Internetsperren
Vertreter von SPD und Union einigten sich am gestrigen Abend auf Änderungen das Gesetz zur Sperrung des Zugangs zur Kinderpornografie betreffend. Aus der angedachten Änderung des Telemediengesetzes wird dabei ein Spezialgesetz, das auch weitere Ansatzpunkte von Kritikern abbaut, dabei aber immer noch nicht fehlerfrei wird.
Die neuerliche Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen sieht vor, dass das Telemediengesetz nicht mehr wie ursprünglich geplant um einen neuen Paragraphen § 8a ergänzt wird, sondern in ein neues Gesetz mit dem Namen „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (kurz: Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) überführt wird. Damit soll es schwieriger werden, das Spezialgesetz auch für andere Inhalte zu missbrauchen und über eine zukünftige Entwicklung etwa auf Glücksspiele, staatsfeindliche Internetseiten oder Killerspiele zu erweitern. Darüber hinaus gilt das Gesetz vorerst drei Jahre – bis Ende 2012 – und muss dann noch einmal überprüft werden. Auch nahm man sich der Kritik an der Unkontrollierbarkeit des Bundeskriminalamtes (BKA) an und schreibt nun die Schaffung eines Kontrollgremiums fest, das mindestens fünf Personen mit richterlicher Befähigung umfassen muss. Dieses soll mindestens quartalsweise eine relevante Anzahl von Stichproben durchführen. Wird dabei mehrheitlich festgestellt, dass eine der betrachteten Seiten nicht mehr gegen geltendes Recht verstoße, so ist diese Seite beim nächsten Update durch das BKA von den Sperrlisten zu entfernen.
Während im ZugErschwG allerdings festgeschrieben wird, dass das Expertengremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden soll, sieht dieser seine Institution als dafür ungeeignet an. Darüber hinaus bleibt es bei einer nur ungenügenden Absicht, Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Netz zu nehmen anstatt diese – vergleichsweise plump über das Domain Name System – zu sperren. So sieht der aktuelle Entwurf zwar vor, dass Angebote erst dann in die Sperrlisten aufgenommen werden sollen, wenn zuvor versucht wurde, sie zu löschen. Dies sei aber auch nur dann anzuwenden, wenn der Anbieter der Inhalte in angemessener Zeit ermittelt werden kann. Inhalte, die außerhalb der EU gelagert werden, können hingegen direkt in der Sperrliste aufgenommen werden. Bei einer solchen Aufnahme soll der Inhalteanbieter darüber informiert werden, dass sein Angebot gesperrt wird und aus welchem Grund dies geschieht. Auch hier gilt, dass das BKA nur dann informieren muss, wenn der Diensteanbieter mit „zumutbarem Aufwand“ zu ermitteln ist.
Im Unterschied zum Gesetzesentwurf von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist es laut ZugErschwG nicht mehr erlaubt, Verkehrs- und Nutzungsdaten, die auf Grund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, für die Strafverfolgung zu nutzen. Die Provider sind allerdings weiterhin dazu angehalten, dem BKA anonymisierte Listen über die Zugriffsstatistiken zu übermitteln. Ebenso geändert hat sich, dass öffentliche Stellen wie Universitäten von der Regelung des Gesetzes ausgenommen sind. Das Gesetz betrifft demnach alle Provider mit einem Kundestamm von mehr als 10.000 mit Ausnahme jener, bei denen entsprechende Sperrmaßnahmen bereits durch andere Anbieter vorgenommen werden oder die nicht-öffentliche Netze anbieten und diese entsprechend mit Sperrmaßnahmen versehen.
Bereits am Donnerstag könnte sich der Bundestag auf das neue ZugErschwG einigen. Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD versuchen dabei auch, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Eng dürfte es hingegen für die Petentin der erfolgreichsten Onlinepetition werden, die es bisher in der Bundesrepublik Deutschland gab: Die ePetition warb gegen die geplanten Filterlisten und konnte bis heute über 131.000 Mitzeichner finden. Damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Anliegen der Petentin befasst, wären weit weniger Unterschriften notwendig gewesen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Petentin noch vor der Sommerpause angehört wird.
Vielen Dank an unsere Leser Mihail und halninekay
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