ARD löscht Online-Inhalte
Die ARD muss eine große Anzahl von Inhalten aus dem Internet-Auftritt löschen, insgesamt mehr als 100.000 Dokumente. Laut der 12. Änderung im Rundfunkstaatsvertrag, aus dem vergangen Jahr, dürfen die Öffentlich-Rechtlichen bestimmte Inhalte zugunsten privater Anbieter nur über eine begrenzten Zeitraum anbieten.
Das betrifft unter anderem weniger relevante Inhalte wie Kochrezepte, aber auch Mitschnitte von Sportereignissen, die lediglich für 24 Stunden im Netz verfügbar sein dürfen. Viele Sendungen müssen bereits nach sieben Tagen aus den Online-Archiven gelöscht werden, was seitens der Öffentlich-Rechtlichen kritisiert wird: Die Produktion der Inhalte wird von den Gebührenzahlern finanziert und die eingeschränkte Verfügbarkeit stellt dementsprechend eine künstliche Kürzung der Gegenleistung dar.
ARD-Chef Peter Boudgoust erklärte nach der Frühjahrssitzung der ARD-Intendanten in Leipzig, dass es sich bei dem Löschzwang um „ganz beträchtliche, schmerzliche Einschränkungen im Online-Angebot“ handele, die zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit gehen. Der MDR habe beispielsweise in der vergangen Woche über die Hälfte des Online-Angebots löschen müssen, bei der Sportschau seien ab Juni lediglich noch 50 Prozent der Inhalte verfügbar.
Zudem zeigte er sich erstaunt über den „bitteren Medienkrieg“, der in Deutschland geführt werde. Boudgoust erklärte: Im Internet „gibt es bei uns keine Expansion, sondern das Gegenteil“. Die heftigen Kritiken der privaten TV-Anstalten an dem Online-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen kann er kaum nachvollziehen, seiner Ansicht nach bietet das Internet „genügend Platz für alle“.