ELENA könnte noch einmal überarbeitet werden
Für den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) werden seit dem ersten Januar Datensätze aller Arbeitnehmer gesammelt und zentral gespeichert. Dies soll es Ämtern erleichtern, über Sozialleistungen zu entscheiden. Kritiker sehen in der Datenbank aber auch Probleme. Mittlerweile schleicht sich auch in der Politik ein Wandlungsbewusstsein ein.
Seit dem ersten Januar werden Datensätze von jedem Arbeitnehmer zentral erfasst. Diese enthalten neben der Höhe des Gehalts, dem Beginn und dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder der Anschrift des Arbeitgebers auch leicht subjektiv gefärbte Informationen etwa über Fehlzeiten oder Streiks des Arbeitnehmers. Nach einem zweijährigen Sammelzeitraum sollen ab 2012 alle Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohnhilfe oder Kindergeld nur noch unter Zuhilfenahme des ELENA-Verfahrens bearbeitet werden. Dies soll den staatlichen Bürokratieapparat entschlacken und die Verfahren beschleunigen. Insgesamt seien so Einsparungen in Höhe von 87 Millionen Euro möglich, so eine Berechnung der alten rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, die das Verfahren ins Rollen brachte.
Mittlerweile scheint man sich in der Regierung über das bereits laufende Verfahren aber nicht mehr so einig zu sein. So meldete nun auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) Bedenken ob der wirklichen Entlastung durch das ELENA-Verfahren an. „Die Datenübermittlung im Monatsrhythmus stellt besonders für kleine und mittlere Unternehmen einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand dar“, so das Ministerium. Von der propagierten Entlastung in Millionenhöhe hätten vor allem Konzerne und große Mittelständler etwas. Ob überhaupt von einer Entlastung durch den Abbau von Bürokratie auszugehen ist, stellten unterdessen Vertreter der Großen Koalition in Frage: „Allein um die Struktur des Vorhabens zu finanzieren, müssen innerhalb von fünf Jahren 55 Millionen Euro an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden.“ Darüber hinaus seien ein Umstellungsaufwand in Höhe von rund 31 Millionen Euro sowie jährliche laufende Kosten in Höhe von 32 Millionen Euro einzuplanen.
Es ist daher denkbar, dass kleine Betriebe und mittelständige Unternehmen von dem ELENA-Verfahren ausgenommen werden könnten. Ebenso noch offen ist, ob das Verfahren langfristig rechtlichen Bestand hat. So wurde erst vor kurzem eine Verfassungsbeschwerde mit über 22.000 Unterschriften in Karlsruhe eingereicht. Zudem äußerte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisch gegenüber den datenschutzrelevanten Aspekten des Elektronischen Entgeltnachweises.