Google lehnt Leistungsschutzrecht ab

Andreas Frischholz
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Googles Chef-Jurist Arnd Haller hat in einem Gastbeitrag auf carta.info Stellung zu dem von Presseverlegern angestrebten Leistungsschutzrecht bezogen. Er sieht das Vorhaben weder wirtschaftlich noch juristisch gerechtfertigt, stattdessen schade es der Informationsfreiheit sowie der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.

Qualitätsjournalismus werde zukünftig benötigt und müsse refinanziert werden, allerdings sieht er in der Einführung eines Leistungsschutzrechtes ein verfehltes „Mittel einer sektoralen Strukturpolitik“, da es kein langfristiges Refinanzierungskonzept ersetze. Insgesamt nennt er zehn Punkte, aufgrund derer ein entsprechendes Gesetz nicht gerechtfertigt sei. Zu diesen zählt die ökonomische Notwendigkeit für Verlage, die seiner Ansicht nach nicht zutrifft, da die Verlage im Online-Geschäft besser dastehen als sie selbst verlautbaren.

Auf sachlicher Ebene sieht er keine Rechtfertigung, da Verlage selbst über ihre Inhalte bestimmen können und eigenständig entscheiden, ob sie Inhalte im Internet veröffentlichen und darüber hinaus kostenlos anbieten. Zudem beschreibt er es als „dreist“, dass deutsche Verlagshäuser für „die externe Hilfestellung durch die Suchmaschinen nicht nur nichts bezahlen, sondern hierfür auch noch abkassieren“ wollen. Die Anbieter von Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken stellen eine eigenständige und mit Kosten verbundene Infrastrukturleistung, die Nutzer auf die Seite der Verlage bringen. Anderer Webseiten-Betreiber müssten stattdessen selbst Werbung schalten, um Leser auf die Seiten zu locken.

Juristisch fehle die Rechtfertigung, da Presseverleger bereits nach „heute geltenden urheber- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen einen breiten und ausreichenden rechtlichen Schutz“ genießen. Zudem kriminalisiere es Millionen von Internetnutzern in Deutschland und führe zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Ebenso sieht Haller eine Gefährdung der Informationsfreiheit und einen potentiellen Schaden für die deutsche Wirtschaft, da alle gewerblichen Nutzer zusätzliche Abgaben leisten müssten.

Des Weiteren verhindere das Leistungsschutzrecht die Entwicklung neuer Business-Konzepte – der Forderung nach einem entsprechenden Gesetz sieht er als Eingeständnis, dass die Verlage bei der Schaffung neuer Geschäftsmodelle für das Internet versagt haben. Zudem fördere es die von den Verlagen oft kritisierte „Kostenlos-Kultur“, da ein Angebot mittels einer hohen Reichweite einen größeren Anteil aus dem „Leistungsschutzrecht-Topf“ erhalte. Die Attraktivität von Bezahlmodellen gerate somit immer weiter ins Hintertreffen.