Köhler unterzeichnet Internetsperrgesetz
Bundespräsident Horst Köhler hat heute das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ unterzeichnet. Ein entsprechender Gesetzesentwurf lag dem Staatsoberhaupt bereits seit Monaten vor, wurde anfangs allerdings aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unterzeichnet.
Eben jene durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken habe der Bundespräsident nunmehr nicht gehabt, wie das Bundespräsidialamt mitteilt. Er gehe daher davon aus, dass die Regierung nunmehr ihrer Absicht nachkommen werde, Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Pikanterweise hat sich die neue schwarz-gelbe Regierungskoalition erst vor einigen Tagen darauf geeinigt, nicht mehr auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes handeln zu wollen. Statt Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten mit Sperren zu versehen, die den Zugang blockieren sollen, wolle man nun daran arbeiten, die entsprechenden Inhalte vom Netz zu nehmen.
Mit der Unterschrift Köhlers tritt das von der aktuellen Regierung nicht getragene Gesetz nun allerdings in Kraft. Es ist damit schwieriger geworden, den Kurswechsel zu vollziehen, da keine rechtliche Grundlage dafür besteht. Auf Basis des Gesetzes müsste alsbald das Bundeskriminalamt mit der Erstellung von Listen beginnen, die an die Provider weitergeleitet werden, damit diese die entsprechenden Internetseiten mit einem Stoppschild versehen. Die Bundesregierung könnte das Gesetz allerdings für unanwendbar erklären, sofern sie es für verfassungswidrig hält. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass eine neue Gesetzesregelung geschaffen werden soll, die das Prinzip Löschen statt Sperren verankert. Eine solche soll laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf den Weg gebracht werden, um sich den alten Auswüchsen des Zugangserschwerungsgesetzes zu entledigen. Wie die neue Regelung allerdings konkret aussehen soll, ist bisher nicht klar.
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