Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Google
Das Bundeskartellamt will dem Bericht der WirtschaftsWoche zufolge ein Verfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber Google einleiten. Anstoß des Verfahrens sind allerdings nicht die erst kürzlich eingereichten Beschwerden – etwa von Microsoft gegen Google – sondern die Reaktion des Suchmaschinenbetreibers auf diese.
So brach Google in Folge der Beschwerden von Microsoft Verhandlungen mit dem Tochterunternehmen Ciao ab. Diese wurden ursprünglich aufgenommen, um über die Weiterführung eines auslaufenden Werbevertrages zu beraten. Das Bundeskartellamt sieht in diesem Verhalten jedoch einen möglichen Verstoß gegen § 21 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Gemäß dessen ist es einem Unternehmen nicht gestattet, einem Anderen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat. Das Bundeskartellamt kann für diesen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von zehn Prozent des weltweiten Umsatzes auferlegen, was jedoch selten in diesem Umfang getan wird. Eine Millionenstrafe ist bei für Google unvorteilhaft endender Untersuchung aber realistisch.