EMI darf keine einzelnen Pink-Floyd-Songs vertreiben
In einem seit über einem Jahr schwelenden Rechtsstreit zwischen dem angeschlagenen Musiklabel EMI und der britischen Band Pink Floyd wurde nun seitens des zuständigen Richters bestätigt, dass keine einzelnen Titel der Band online vertrieben werden dürfen. Dies könnte herbe Auswirkungen auf die iTunes-Verkäufe haben.
EMI vertrieb bisher ausgesuchte Titel von Pink-Floyd-Alben auch einzeln, womit sich das Label der gängigen Praxis auf iTunes anschließt. Die Band bestand jedoch auf einen zuletzt 1999 angepassten Vertrag, wonach EMI der Vertrieb der Musik nur als Album gestattet sei. Dem widersprach EMI: Dem Label nach erfasse das vertraglich genannte Wort „record“ nur physische Tonträger. Digitale Kopien seien davon nicht betroffen. Seit jeher vermied Pink Floyd die Auskopplung von Singles, da man mit den Alben ein künstlerisches Gesamtwerk schaffen wolle. Ein Richter schloss sich der Auffassung der Band jüngst an und bestätigte den Vertrag in diesem Punkt, wenngleich er zu einer Zeit geschlossen wurde, als an digitale Vertriebskanäle kaum zu denken war.
Noch ist es EMI nicht untersagt, einzelne Musikstücke online zu vertreiben. Mit einer derartigen Festlegung ist aber im Laufe des Verfahrens zu rechnen. In diesem geht es unter anderem auch um angeblich noch ausstehende Zahlungen des Labels an Pink Floyd in Höhe von rund 11 Millionen Euro. Die Band ist nach den Beatles, deren Musik auch durch EMI vertrieben wird, der zweitstärkste Umsatzbringer des Major-Labels.