Justizministerin: Vorratsdatenspeicherung entbehrlich
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich gegenüber dem Hamburger Abendblatt sehr zurückhaltend, was die Umsetzung der per EU-Richtlinie vorgegebenen verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung angeht. Die bisherige deutsche Regelung wurde Anfang des Monats vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Im Interview verwies die Bundesjustizministerin etwa darauf, dass andere Staaten wie die USA auch ohne eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung auskämen. In den Vereinigten Staaten etwa werde das Prinzip der „Quick-Freeze“-Methode angewandt, bei der Verbindungsdaten in Verdachtsfällen zeitnah gesichert werden. Für den europäischen Raum gilt allerdings eine EU-Richtlinie, die den Mitgliedsdaten vorschreibt, Verbindungsdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu sichern. Diese werde jedoch in insgesamt sechs EU-Staaten nicht umgesetzt, so Leutheusser-Schnarrenberger. „Es wird eine Prüfung geben müssen, wie mit diesem Problem umgegangen wird. Und ob die Richtlinie mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar ist“, so die Bundesjustizministerin weiter.
Dennoch will sich Leutheusser-Schnarrenberger nicht zurücklehnen. Man arbeite an einer gewissenhaften Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe, um die Bedenken des Bundesverfassungsgerichtes auszuräumen. Die Vorgaben, die dazu gemacht wurden, sollen etwa in einer größeren Sicherheit der gespeicherten Datensätze münden. Einen Zeitplan wollte die Ministerin allerdings, unbeirrt der jüngsten Aufforderungen etwa vom Bundesinnenministerium, schnell ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, nicht mitteilen.