Google erfüllt Datenschutz-Ultimatum zum Teil
Google hat das Ultimatum des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar nach Ansicht seiner Behörde nur teilweise erfüllt. Allerdings erklärte sich der Konzern dazu bereit, ein Fahrzeug des Street-View-Projekts von Datenschützern untersuchen zu lassen.
So erklärt die Hamburger Datenschutzbehörde in einer Pressemeldung, dass der Konzern die geforderten organisatorischen und technischen Informationen schriftlich übermittelt, jedoch keine mit Street-View-Originaldaten bespielte Festplatte zur Einsicht vorlegt habe. Google begründete die Verweigerung mit rechtlichen Bedenken, da die bei dem WLAN-Scanning erfassten Daten auch Kommunikationsdaten enthalten könnten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen – und die Weitergabe solcher Nachrichten an Dritte stehe ausdrücklich unter Strafe. Caspar bewertet die Lage anders und beruft sich auf den Hamburger Generalstaatsanwalt Herrn von Selle, der laut Caspar „bei einer Übergabe der Daten an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits aus dem Schutzzweck der anwendbaren Normen nicht von einem strafbaren Verhalten“ ausgeht.
Fragen zu den näheren Umständen der Erfassung von drahtlosen Netzwerken wurden von Google vollständig beantwortet. So hat Google unter anderem angegeben, dass bei der Datenerhebung zunächst alle Inhaltsdaten der erfassten Funknetze aufgefangen werden, was bei der Behörde zu datenschutzrechtlichen Zweifeln führt. Erhoben werden die Daten, um später eine Ortsbestimmung – beispielsweise über Handys – zu realisieren. Für diesen Zweck wird allerdings nur die MAC-Adresse als relevantes Kriterium angegeben. Der Konzern bleibt die Antwort schuldig, wozu die anderen erhobenen Merkmale wie SSID, Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Übertragungsprotokoll und Funkkanal benötigt werden. Zudem wurde eine weitergehende Anforderung, welche die Prüfung der zur Datenerfassung eingesetzten Software vorsieht, noch nicht erfüllt.
Das Street-View-Projekt steht seit geraumer Zeit unter Kritik, jedoch verstärkte diese sich erheblich, als der Konzern einräumen musste, nicht nur Standortdaten von WLANs erfasst zu haben, sondern bei unverschlüsselten Netzwerken auch Fragmente von Nutzungsdaten gespeichert zu haben. Als erste Konsequenz stoppte Google vorerst die Bilder- und Datensammlung der Street-View-Fahrzeuge und kündigte an, auch zukünftig auf die Erfassung von WLAN-Daten zu verzichten. Nun arbeitet der Konzern mit Datenschutzbehörden zusammen, die vor allem eine lückenlose Aufklärung von dem Konzern fordern. Ob dieser für diese Datensammlungsaffäre rechtlich belangt wird, ist derzeit noch unklar.