Online-Durchsuchungen bislang nicht eingesetzt
Die seit 2009 möglichen und stark umstrittenen Online-Durchsuchungen wurden bislang noch kein einziges Mal vom Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzt. Das bestätigte das Bundesinnenministerium nach einer Anfrage der Linken im Bundestag.
Nach der Novelle des BKA-Gesetzes im Jahr 2008 ist das BKA zwar berechtigt, Computer von Verdächtigen heimlich auszuspähen, jedoch ist die Maßnahme laut Ministeriumssprecher Stefan Paris als Ultima Ratio zu verstehen. Das Gesetz ist also äußerstes Mittel zu verstehen, weswegen eine Durchsuchung zuvor von einem Richter per Beschluss angeordnet werden muss. Bislang hätten Ermittler allerdings keine Veranlassung gehabt, auf die Online-Durchsuchungen zurückzugreifen. Trotzdem bestehe die Möglichkeit, dass die Maßnahme gebraucht werde, weswegen die Rechtsgrundlage von Nöten ist, so Paris.
Jan Korte von den Linken bezeichnet die Online-Durchsuchungen stattdessen als „völlig überflüssig“. Aufgrund dessen soll die Bundesregierung laut Korte die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen. Die Kosten für die Online-Durchsuchungen liegen derzeit bei knapp 700.000 Euro, wovon 581.000 Euro für Personal aufgewendet wurden.