EU reduziert Microsoft-Überwachung
Die EU-Kommission hat die Überwachung von Microsoft aufgrund des Kartellverfahrens aus dem Jahr 2004 reduziert. Der Konzern habe sein Verhalten geändert, weswegen keine Vollzeitkraft mehr erforderlich ist, um aktiv zu überwachen, dass Microsoft die 2004 erlassenen Wettbewerbsauflagen einhält.
Ab sofort will die Kommission nur noch bei konkreten Anlässen die Hilfe von externen Sachverständigen in Anspruch nehmen, da Microsoft weiterhin dazu verpflichtet ist, die Auflagen zu erfüllen. Diese sehen vor, vollständige und konkrete Interoperabilitätsinformationen für Workgroup-Server-Produkte bereitzustellen. Da Microsoft diese mittlerweile offenlegte und zudem die Lizenzklauseln im Sinne der Entscheidung der Kommission angepasst hat, sei eine vollständige Überwachung nicht mehr von Nöten.