Mobilcom und Freenet dürfen fusionieren
Nach aktuellem Stand dürfen die Unternehmen Mobilcom und Freenet nach langem Hin und Her miteinander fusionieren. Das Landgericht Kiel hat heute der Gesellschaft sowie dem letzten von ursprünglich 24 Klägern einen Teilprozessvergleich empfohlen, dem nach der Gesellschaft nun auch dieser Kläger zugestimmt hat.
Der empfohlene Vergleich bedarf noch der förmlichen Protokollierung durch das Gericht, die für morgen vormittag in Aussicht gestellt worden ist. „Nach 18-monatigem, juristischen Hin und Her können wir endlich unsere Pläne verwirklichen, um möglichst schnell durch kombinierte Produkte von dem anhaltenden Trend der Konvergenz von Mobilfunk und Internet zu profitieren und den zeitlichen und strategischen Nachteil, der uns durch die Klagen entstanden ist, nach Möglichkeit aufzuholen“, kommentierte der Vorstandsvorsitzender von Mobilcom, Eckhard Spoerr.
Zugleich werden die notwendigen Maßnahmen für die Börsennotierung der neuen Aktien ergriffen. Aufgrund des erforderlichen Billigungsverfahrens für den Börsenzulassungsprospekt ist mit dem börsenmäßigen Vollzug der Verschmelzung aber nicht vor Ende Februar zu rechnen. Durch die Zusammenführung mit der Tochter Freenet hoffen die Mobilcom-Offiziellen nicht nur, die gemeinsame Marktposition zu verbessern, sondern auch, durch die Konzentration von Cash-Flow, durch frei werdende Ressourcen und Kostensynergien die Ertragskraft des neuen Unternehmens zu erhöhen und darüber hinaus zusätzlichen Spielraum für Wachstum zu schaffen.