Insolvenzverfahren für Qimonda eröffnet
Das zuständige Amtsgericht in München hat heute das Insolvenzverfahren für die Qimonda AG und die Qimonda Dresden GmbH & Co. OHG eröffnet. Für beide Gesellschaften ist der Münchner Anwalt Dr. Michael Jaffé, der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war, zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Den Antrag auf ein Insolvenzverfahren hatte der deutsche Speicherhersteller in Folge des stetigen Preisverfalls auf dem DRAM-Markt und von Liquiditätsengpässen auf Grund der weltweiten Finanzkrise bereits Ende Januar gestellt, nachdem das Unternehmen nach monatelangen Problemen zwischenzeitlich gerettet schien. Ironischer Weise könnten sich die DRAM-Preise gerade durch die Qimonda-Pleite ein wenig stabilisieren, da die am Markt vorhandenen Überkapazitäten reduziert werden.
Bereits Mitte März hatte das Unternehmen angekündigt, die Produktion zum 1. April vorläufig einzustellen, um weitere Schulden zu vermeiden. Dr. Jaffé und sein Team führen nach Unternehmensangaben jedoch weiterhin Gespräche mit potenziellen Interessenten. Ziel ist der Erhalt der Qimonda-Standorte sowie möglichst vieler Arbeitsplätze in Dresden, München und Portugal. Gleichzeitig dauern die Konsultationen mit politischen Stellen in Bayern, Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland, Portugal und der EU über die Unterstützung einer möglichen Fortführungslösung weiter an. Voraussetzung dafür ist, dass ein „Ankerinvestor“ für das Engagement in einer neuen Qimonda gewonnen wird. Der Ausgang der Gespräche dazu sei aber weiter offen.
Ein zentraler Punkt für die Möglichkeit der Fortsetzung der Investorengespräche war das erfolgreiche Zustandekommen der Transfergesellschaften für die Beschäftigten in Dresden und München. Rund 600 Mitarbeiter in München und ca. 1.850 Mitarbeiter in Dresden haben das ihnen in der vergangenen Woche unterbreitete Angebot zum Eintritt in die Transfergesellschaften zum 1. April 2009 angenommen. Das sind etwa 84 Prozent der Beschäftigten in München und etwa 93 Prozent der Beschäftigten in Dresden, denen man ein entsprechendes Angebot unterbreitet hatte. Die Transfergesellschaft garantiert den Mitarbeitern ein Nettoarbeitsentgelt in Höhe des Transferkurzarbeitergelds mit einem Aufschlag von zehn Prozent maximal über einen Zeitraum von viereinhalb Monaten bis Mitte August 2009. Das entspricht etwa 70 bzw. 77 Prozent des zuletzt gezahlten Nettolohns.
Ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeitet eine Kernmannschaft von anfänglich etwa 340 Beschäftigten in München und ca. 575 Beschäftigten in Dresden weiter, um die Betriebsstruktur mit allen damit verbundenen zentralen Funktionen für eine eventuelle Wiederaufnahme der Produktion unter einem neuen Investor weiter zu erhalten. Darüber hinaus soll Qimondas „Buried Wordline“-Technologie weiter erhalten und teilweise fortentwickelt werden. Mit Zustimmung des Gläubigerausschusses wurden auch während der vorläufigen Insolvenz bereits liquide Mittel für die Entwicklung dieser Technologie im 46-nm-Prozess eingesetzt.
Es wurden bisher noch keine endgültigen Entscheidungen hinsichtlich der zukünftigen Struktur der Gesellschaften getroffen. Dies betrifft auch eine Entscheidung darüber, ob die Geschäftsteile, die weitergeführt werden können, in eine neue Gesellschaft eingebracht werden, die neuen Investoren gehört. In diesem Fall oder wenn keine Investoren zur Finanzierung der Fortführung von Qimondas Unternehmen gefunden werden können, würde die Qimonda AG, die rechtlich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren aufgelöst ist, voraussichtlich liquidiert. Bei einer Liquidierung der Qimonda AG ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass die Aktionäre der Qimonda AG nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und Verteilung des Vermögens an die Gläubiger keine Zahlungen auf ihre Anteile erhalten werden.