Intel erhebt Einspruch gegen Milliardenstrafe
Über zwei Monate nach der Entscheidung der Europäische Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen Intel hat der Chiphersteller nunmehr formell Einspruch eingelegt. Auf die Strafzahlung der Rekordsumme von 1,06 Milliarden Euro hat dies zumindest vorerst keinerlei Auswirkungen.
Als Grund führt man bei Intel an, dass sowohl die Begründung als auch die Höhe der Strafzahlungen unberechtigt seien: „Wir sind der Ansicht, dass unsere Politik und Praktiken stets rechtens und ehrlich waren. Aus diesem Grund ziehen wir vor Gericht“, zitiert die New York Times Intel-Sprecher Robert Manetta.
Damit geht das Wettbewerbsverfahren, indem die EU-Kommission Intel vorwirft, durch eine unlautere Rabattpolitik, bei der Händler mit günstigen Stückpreisen belohnt wurden sofern sie auf den Vertrieb von Konkurrenzprodukten verzichteten, die marktbeherrschende Stellung zu einer Verzerrung des Wettbewerbs genutzt zu haben, in eine weitere Runde. Nun wird also der europäische Gerichtshof in der Angelegenheit befinden müssen, was zumindest in erster Instanz jedoch keine Bedeutung für die Zahlung als solche hat.