Marke „Gmail“ in der Schweiz abgelehnt

Volker Rißka
27 Kommentare

Vor dem schweizer Handelsgericht musste der Unternehmer Daniel Giersch im Namensstreit mit Google um „Gmail“ eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht urteilte, dass Giersch seinen Service zwar länger als Google anbiete, den Namen aber nur zur Erlangung finanzieller oder anderer Vorteile hinterlegt habe.

Giersch hatte die Marke laut NZZ Online im November 2004 in der Schweiz angemeldet, Google seinen Dienst in den USA im April 2004 gestartet und gleichzeitig als Europäische Gemeinschaftsmarke zur Registrierung angemeldet, aber erst im April 2005 folgte die Hinterlegung in der Schweiz. Das Gericht begründet die Entscheidung gegen Giersch damit, dass es „ernsthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht des Beklagten im Zeitpunkt der Markenhinterlegung“ gibt. Die marginale Geschäftsaktivität in dem Bereich sei ein wichtiges Indiz, betonten die Richter, vor allem aber der Zeitpunkt und angebliche Verhandlungsofferten des Hamburgers an Google, was jedoch Giersch bestreitet. Trotzdem folgten die Richter dem Antrag der Kalifornier und erklärten den Eintrag „Gmail“ in das schweizer Handelsregister für nichtig.

Das deutsche Unternehmen, das laut heise online etwa 2.500 Kunden besitzt, muss jetzt die Gerichtsgebühr von 13.000 Franken tragen und eine Prozessentschädigung von 15.300 Franken an Google zahlen. In diversen Ländern Europas sind ähnliche Urteile in den letzten Jahren fast immer zu Gunsten des deutschen Unternehmers ausgegangen. Aktuell streiten sich die beiden Parteien noch in Norwegen, Spanien und Portugal. Und auch in der Schweiz ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Anwalt des unterlegenen Unternehmers hat am Donnerstag Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Kassationsgericht eingereicht. Sollte er dort unterliegen, sei sogar der Zug vor das Bundesgericht geplant.