Abgeordnete dürfen mit Tablets in den Bundestag

Benjamin Beckmann
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Nachdem der Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz im Juni mit einer vom iPad abgelesenen Rede im Plenarsaal auf sich aufmerksam machte, hat sich der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung in seiner jüngsten Sitzung mit diesem Thema befasst.

Ab sofort gehören Tablet-PCs wie das Apple iPad, das Samsung Galaxy Tab oder das vor kurzem veröffentlichte WeTab zum erlaubten Inventar der deutschen Volksvertreter. Notebooks hingegen sind weiterhin unerwünscht: nach Ansicht des Ausschusses weisen sie aufgrund ihrer Größe und Lautstärke einen höheren Störfaktor auf – eine Begründung, die durchaus Platz für Zweifel lässt.

Fragwürdig ist zudem, ob ein Computerverbot im Bundestag überhaupt existiert. Nachdem in verschiedenen Blogs heftig über das angebliche Verbot diskutiert und dies von einigen Magazinen ungeprüft als Fakt dargestellt wurde, meldete sich der Rechtsanwalt Thomas Stadler im eigenen Blog zu Wort und stellte fest, dass eine solche Norm in der Geschäftsordnung des Parlaments nicht existiert. Stattdessen wird darin lediglich ein „freier Vortrag“ gefordert, zu dessen Hilfe Aufzeichnungen benutzt werden dürfen.

Ungeachtet dessen könnten nun auch andere Parlamentarier am Rednerpult sorglos auf ein Tablet-PC schielen, während man sich beim iPad-Hersteller Apple sicher über die unerwartete PR-Maßnahme freut.