T-Online-Werbesprüche vor Gericht untersagt

Jan-Frederik Timm
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Das Urteil des Oberlandesgericht Hamburg ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch AOL ließ verlautbaren, dass man wohl demnächst einen weiteren Erfolg auf den Klagebank verbuchen kann.

Demnach hat das Gericht dem amerikanischen Internet-Provider Recht gegeben, die Werbesprüche "größter Internet-Provider Europas" oder "größter Internet-Service-Provider Europas" des deutschen Internetanbieters T-Online seien nicht legal. Die Urteilsbegründung beruht allem Anschein nach darauf, dass T-Online bei weitem nicht in allen Ländern Europas präsent ist, und derartige Behauptungen somit nicht erlaubt sind.