Neues Jugendschutzgesetz und seine Folgen

Frank Hüber
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Das im Juni 2002 beschlossene Jugendschutzgesetz (JuSchG) tritt am 1. April in Kraft und damit verbunden ergeben sich einige Änderungen für die Spielehersteller, den Handel und die Spielezeitschriften, die sich an die neuen Bestimmungen zu halten haben.

Demnach dürfen ab dem 1. April Computer- und Konsolenspiele nur dann an Jugendliche verkauft werden, wenn sie vorher durch die Obersten Landesbehörden oder eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle mit einer Alterskennzeichnung versehen wurden. So wird auch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Spiele unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes unter die Lupe nehmen und entsprechend kennzeichnen. Anders als bisher sind die Kennzeichnungen dann jedoch keine Empfehlungen mehr, sondern für den Handel bindend! So darf ein Spiel, das von der USK mit der Altersangabe 16 gekennzeichnet wurde, unter keinen Umständen an jüngere Kunden verkauft werden. Früher lag die Entscheidung hierüber beim Händler. Alterskontrollen an der Kasse sollte so schon bald die Regel werden, wenn man ein Computer- oder Konsolenspiel erwerben möchte. Bei anderer Software sind diese Bestimmungen übrigens nicht vorgesehen.

Auch in Kaufhäusern ausgestellte Spielekonsolen, an denen Jugendliche aktuelle Titel spielen dürfen, werden in Zukunft wohl mit anderen als den bisher üblichen Spieletiteln bestückt werden müssen. Sonst müssten die Kaufhäuser nämlich ständig Personal neben die Konsolen stellen und sicherstellen, dass kein Jugendlicher, der unter der für das jeweilige Spiel vorgenommen Alterskennzeichnung liegt, an diesen zugange ist. An diesen Ständen dürften so nur noch Titel mit der USK-Wertung von 0 oder 6 Jahren zu finden sein.

Produkte, die bisher nicht gekennzeichnet wurden, unterliegen ab dem 1. April den vorgesehenen Verkaufsbeschränkungen bis sie im Nachhinein geprüft wurden.

Ebenfalls problematisch sind die auf Heft-CDs von Spielezeitschriften untergebrachten Vollversionen älterer Spiele. Bei diesen Spielen wird es sich in Zukunft wohl auch nur noch um Titel mit der Einschätzung ab 0 oder 6 Jahren handeln, da der Zeitschriftenhandel keine Alterskontrollen durchführen kann. Etwas entschärft ist die Regelung bei Demoversionen. Diese dürfen auf Heft-CDs ohne Altersbeschränkung untergebracht werden, solange sie nicht als "jugendbeeinträchtigend" anzusehen sind. Wie der Begriff "jugendbeeinträchtigend" auszulegen sein wird, bleibt jedoch noch abzuwarten.

Auch für Spielemessen, wie etwa die Games Convention, ändert sich etwas. Ebenso wie in den Kaufhäusern dürfen auch hier Jugendliche nicht mit für sie laut Alterskennzeichnung ungeeigneten Titeln in Berührung kommen. Eventuell werden hier die aus Videotheken bekannten räumlichen Abgrenzungen eingesetzt, so dass es spezielle Bereiche für Jugendliche ab 16 oder 18 gibt.

Spiele mit der Alterskennzeichnung "ab 18" dürfen auch weiterhin im Handel erworben und beworben werden, ein Verkauf über den Versandhandel ist jedoch wie bei Filmen verboten.

Über eine Indizierung müssen die zuständigen Stellen nun jedoch vor der USK-Kennzeichnung nachdenken, da ein Spiel, das mit einer Kennzeichnung von "ab 16 Jahre" in den Handel gekommen ist, nachträglich nicht mehr indiziert werden kann. Nachträgliche Änderungen wie bei 'Command & Conquer Generals', das zuerst mit "ab 16" bewertet und dann doch noch indiziert wurde, sind somit nicht mehr möglich.

Inwiefern Spielehersteller auf diese neue Regelung reagieren und ihre Produkte für den deutschen Markt anpassen, um eine möglichst niedrige Altersbewertung zu erhalten und eine breitere Käuferschicht ansprechen zu können, wird sich erst noch zeigen müssen.