Urheberabgabe: Rückwirkend 200 Millionen Euro auf Drucker

Norman Wittkopf
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Urheberabgabe: Rückwirkend 200 Millionen Euro auf Drucker

Der Digitalverband Bitkom hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit über rückwirkende Urheberabgaben auf Drucker für die Jahre 2001 bis 2007 in einem Vergleich mit der VG Wort und der VG Bild-Kunst auf 4 bis 14 Euro pro Gerät geeinigt. Damit müssen Hersteller und Importeure nachträglich bis zu 200 Millionen Euro zahlen.

Ein Gesetz aus dem Jahr sieht mittlerweile Abgaben von 5 Euro bis 12,50 Euro pro Drucker vor, die in den Verkaufspreisen enthalten sind. Für den zurückliegenden Zeitraum ab 2001 hatte die VG Wort ursprünglich bis zu 300 Euro pro Drucker gefordert, was laut Bitkom unter anderem aufgrund der „übertriebenen Forderungen“ zu dem Rechtsstreit geführt hatte, der nun in einem „für beide Seiten akzeptablen Ende“ mündete.

Die Verwertungsgesellschaften werden die neuen Einnahmen aus der Geräteabgabe nach Abzug von Verwaltungskosten an Urheber ausschütten, zu denen Journalisten, Autoren, Künstler und Co. zählen, die damit für das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden.

Absage an Hinterlegungspflicht

Angesichts der Einigung verweist Bitkom darauf, dass „eine zwangsweise Absicherung der von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderungen nicht notwendig ist.“ Die mit einem Gesetzesentwurf verbundenen Forderungen richten sich dahingehend, dass es bei langen Gerichtsverfahren eine „Hinterlegungspflicht für strittige urheberrechtliche Abgaben“ geben müsse, sprich eine Art Vorauszahlung von den Herstellern getätigt wird, was gemäß Bitkom den Unternehmen jedoch nicht zumutbar sei.

Weiterhin offen ist außerdem ein Verfahren zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Industrie, bei dem es um die Höhe von Abgaben auf PCs geht, was mit dem Verweis auf bereits hohe Abgaben auf Scanner in den Jahren 2007 und 2008 vom Bundesgerichtshof abgelehnt wurde. Seitdem das Bundesverfassungsgericht das Urteil 2010 aus formalen Gründen aufgehoben hatte, liegt der Fall zur Klärung „zentraler Fragen“ derzeit beim Europäischen Gerichtshof.

Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sind die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nicht mehr zeitgemäß: „Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.

Dementsprechend müsse es auf nationaler und europäischer Ebene weiterhin eine Diskussion über die Zukunft von Urheberabgaben geben.

Offenlegung: Zahlreiche der auf ComputerBase aktiven Autoren sind Mitglied der VG Wort und erhalten Tantiemen von der Verwertungsgesellschaft.