Brenner werden teurer
Hersteller von CD-Brennern müssen künftig 17DM + Umsatzsteuer pro verkauftem Brenner an die GEMA abdrücken. Hiervon sind 5DM für Audio- und 12DM für Filmrechte.
Grund hierfür ist eine Klage der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZpÜ) gegen Hewlett-Packard, die sich geweigert haben diese Gebühr zu zahlen. Die ZpÜ argumentierte CD-Brenner würden hauptsächlich für Raubkopien genutzt, HP dagegen behauptete, dass man mit CD-Brennern auch Datensicherungen anfertigen könne. Das kümmerte den Richter aber recht wenig, sodass er zugunsten der ZpÜ entschied und HP diese Gebühr für alle seit dem 1. Februar 1998 verkauften Brenner nachbezahlen darf.