Microsoft muss Software zu selben Preisen abgeben
Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes muss Microsoft ein Teil seiner Computerprogramme nun günstiger anbieten. Die Richter untersagten Microsoft, Software zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen.
Man kann die Software zum normalen Preis im Fachhandel erwerben. Deutlich günstiger wird sie jedoch, wenn man sie zusammen mit einem neuen Rechner erwirbt. In Zukunft sollen diese Programme auch ohne einen Rechnerkauf erhältlich sein, die Kundenbetreuung müsse dann aber der Fachhandel übernehmen.