GEMA gewinnt gegen HP
Heuet wurde, nach langen Verhandlungen um die Urheberrechtsabgabe auf CD-Brenner zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und dem Hardwarehersteller Hewlett Packard (HP), eine Einigung vor dem Landgericht Stuttgart erzielt. HP verpflichtet sich danach, für jeden neuen CD-Brenner eine Urherrechtsabgabe von 12,-DM zu zahlen.
Für bereits verkaufte Geräte sollen nachträglich 3.60 DM berechnet werden. Nun fordert die GEMA auch die anderen Hardwarehersteller auf diese Abgabe zu entrichten. Es steht zu befürchten, dass die GEMA jetzt verstärkt versuchen wird ihre Forderung durchzusetzen, auch für andere Geräte wie Festplatten oder Komplett PC's eine Urheberrechtsabgabe zu kassieren. Dieses Vorhaben verspricht erfolgreich zu werden, bekommt die GEMA doch auch aus Regierungskreisen Unterstützung vom Bundesjustizministerium. Es bleibt abzuwarten, wie und wann der Endverbraucher diese Entscheidung mit zutragen hat.