Der "Explorer" ist bares Geld wert

Stephan Wied
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Weiter geht es im Rechtsstreit um den Link zum Programm "FTP-Explorer". Nachdem das Landgericht Düsseldorf entschied, dass ein Link zum FTP-Explorer die Rechte der Firma Symicron nicht verletzt, wird dieses Urteil jedoch nicht rechtskräftig.

Wie bereits erwartet, legte der Anwalt der Ratinger Firma, Günter Freiherr von Gravenreuth, im Auftrag seiner Mandantin Berufung ein. Die Firma Symicron hat sich 1995 den Namen "Explorer" schützen lassen, und seit einiger Zeit lässt das Unternehmen nun duch seinen Anwalt Abmahnungen an Firmen und Internetanbieter verschicken, die entweder selbst den Markenschutz seiner Mandantin verletzen oder auch nur einen Link zu einer solchen Website setzen. Diese zweifelhafte Methode hat nun schon mehrere Gerichte beschäftigt und wird wohl auch noch einige weitere Instanzen durchlaufen. Da die Kritiker und Gegner dieser Abmahnpraxis daran zweifeln, dass jemals überhaupt ein Programm namens "Eplorer" von der Firma Symicron verkauft wurde, ist eine Belohnung ausgesetzt worden, für den Fall, dass jemand den Nachweis antreten kann, dieses Programm erworben zu haben.