Großhandels-Flatrate wieder im Gespräch
Das kölner Verwaltungsgericht ist zu dem Beschluss gekommen, dass die Telekom vorläufig allen Online-Diensten eine Großhandels-Flatrate anbieten muss. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass der Fall schwierige Rechtsfragen des Telekommunikationrechts entstehen ließ, die sich in dem Eilverfahren nicht eindeutig geklärt haben.
Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren muss die Telekom damit eine Großhandels-Flatrate anbieten.
Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz seitens der Telekom sei von den Richtern abgelehnt worden, wie das Gericht am Mittwoch in Köln mitteilte.