Telekom muss keine Großhandelsflatrate anbieten
Die Telekom konnte heute vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einen wichtigen Sieg im Streit um die Großhandelsflatrate erlangen. Das Gericht hat entschieden, dass die Telekom der Konkurrenz vorerst keine Großhandelspauschale zu einem festen Monatspreis anbieten muss. Im November war die Telekom von der Regulierungsbehörde zu dieser Pauschale verpflichtet worden.
Die Telekom klagte gegen diese Entscheidung und forderte eine Aussetzung der Verpflichtung bis zu einer endgültigen Entscheidung. Dieser Forderung kam das Gericht nun nach. Dabei ist die Entscheidung des Gerichts vor allem durch die Einstellung der T-Online ISDN-Flat für 79DM zum 1. März beinflusst worden. So bestehe jetzt die Preis-Kosten-Schere zwischen T-Online und den Konkurrenten nicht mehr, so dass eine Großhandelspauschale nicht mehr notwendig sei. Wann eine endgültige Entscheidung in der anhängigen Klage beim Verwaltungsgericht in Köln erzielt sein wird, ist noch unklar. In jedem Fall ist das Konzept der Telekom bisher voll aufgegangen. Bevor man der Konkurrenz eine Großhandelspauschale anbieten muss, stellt man doch lieber die Flatrate ein. Was das für den Kunden bedeutet, steht dabei wie bei jedem gewinnorientiertem Unternehmen an zweiter Stelle. Auch wenn es nicht im Sinne des Kunden ist, ist der Schritt der Telekom aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten völlig verständlich. Wer würde an ihrer Stelle nicht so handeln?