Ebay gewinnt Gerichtsprozess
Das Online-Auktions-Haus Ebay hat eine Gerichtsverhandlung gegen den Urheber einer „Charles-Manson-Dokumentation“, Robert Hendrickson, gewonnen. Dieser hatte Ebay für den "Vertrieb" illegaler Kopien seines Werkes verklagt.
Das Gericht wies die Klage jedoch mit der Begründung zurück, die Raubkopie sei erstens offline und somit ohne Bezug zu Ebay entstanden und darüber hinaus habe Ebay nicht das Recht und die Kontrolle über derartige illegale Machenschafften innerhalb des Onlineangebotes. Um mögliche Misverständnisse auszuschließen: Das Versteigern der illegalen Software ist natürlich untersagt und der Bieter kann und darf zur Rechenschafft gezogen werden.