Privates Internet-Surfen kein Kündigungsgrund
Besteht kein Verbot durch den Arbeitgeber, können Arbeitnehmer von der Duldung des privaten Surfens während der Arbeitszeit ausgehen, entschied jetzt das Arbeitsgericht in Wesel.
Das Arbeitsgericht in Wesel hat jetzt entschieden, das 100 Stunden privates Internet-Surfen pro Jahr während der Arbeitszeit keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber müsse ein ausdrückliches Verbot aussprechen und einen Verstoss durch den Arbeitnehmer mit einer Abmahnung rügen. Ansonsten könne der Arbeitnehmer von einer Duldung der privaten Internetnutzung ausgehen, so die Richter in der Dienstag bekannt gewordenen Urteilsbegründung.
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