T-DSL Werbung der Telekom verboten
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung die der Kölner Netzbetreiber Netcologne vor dem Landgericht Köln durchsetzen konnte, darf die Telekom nicht wie bisher für ihren Brandbandinternetanschluss T-DSL werben. Grund sind falsche Aussagen in der Werbung des Telefonriesens.
Besonders der Werbeslogan „T-DSL, mit Topspeed surfen kann jeder, auch Sie!“ hat hier für Kritik gesorgt, da T-DSL eben doch nicht für Jedermann verfügbar ist. Auch bei den Werbebroschüren, die in letzter Zeit in nahezu jeder Zeitung zu finden waren, gab es nach Ansicht des Gerichts etwas anzuprangern. Dort heißt es, dass die Ladezeit von T-Online.de mit T-DSL lediglich eine Sekunde dauere, doch das könne das Unternehmen nicht garantieren. Für den Fall, dass die Telekom gegen dieses Werbeverbot verstößt, winkt eine Geldstrafe von einer viertel Million Euro.