Telekom muss Ortsnetz öffnen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nun entschieden, dass die Telekom ihr Ortsnetz auch für Mitbewerber öffnen muss. Dieser Entscheid ist eine Folge der Klage von Debitel.
Die Telekom ist nun gezwungen den Mitbewerbern für die "letzte Meile" ein Widerverkäuferangebot zu machen, so dass die Konkurrenten künftig in der Lage sind auch im Ortsnetz ohne eigene Infrastruktur konkurrenzfähige Angebote zu machen.
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