Keine Zahlungspflicht bei "DM-Software"
Wie das Landgericht Coburg beschlossen hat, muss Software, die im Jahre 2001 verkauft wurde, eurofähig sein. Somit bekam der Kläger Recht, da er dem Programmierer seiner Chipkarten-Lese-Software vorgeworfen hat, nicht die nötige Weitsicht gehabt zu haben.
Weiter lautete die Begründung, dass der Euro damals schon eine gesetzliche Währung gewesen ist, wenn auch der Durchschnitts-Deutsche noch mit der Deutschen Mark bezahlt hat. Erst wenn der Programmierer seine Software entsprechend nachrüstet ist der Käufer, welchem dieser Nachteil des Programms seinen Aussagen zu Folge nicht bekannt war, zu weiteren Zahlungen verpflichtet. Dieses Urteil wurde gestern unter dem Aktenzeichen "32 S 193/01" veröffentlicht.