Telekom darf Kabelnetze nicht an Liberty verkaufen
Am Montag dieser Woche hat die Telekom vom Bundeskartellamt die Nachricht erhalten, dass der Verkauf der lokalen Kabel-TV-Gesellschaften unter anderem in Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin und Sachsen an die Liberty Media Corporation untersagt wird.
Die Deutschen Telekom Kabel-Services GmbH, kurz DeTeKS, und die MediaServices GmbH haben diese Kabelgesellschaften inklusive der örtlichen Netzebene-4-Gessellschaften zum Verkauf angeboten. Bereits am 31. Januar dieses Jahres lehnte das Kartellamt das Vorhaben ab. Die Telekom bedauert die Entscheidung des Bundeskartellamts, da die Telekom davon ausgegangen ist, dass der Verkauf sehr wettbewerbsfördernd sei. In diesem Punkt stimmen auch führende Wettbewerbswissenschaftler überein und sprachen sich für einen Verkauf aus. Von Seiten des Bundeskartellamtes hingeben gab es die Forderung, dass das Kabelnetz nach dem Verkauf an Liberty für die Nutzung von Internet- und Telefonanschlüssen ausgebaut werden solle, womit Liberty jedoch nicht einverstanden gab. Nach dieser Absage sucht die Telekom nun neue Käufer für die Kabelnetze.