Banken gewähren Elsa Übergangskredit
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Elsa hat das zuständige Gericht heute ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Damit ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf denvorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
In einem ersten Gespräch mit den Vertretern des Bankensicherungspools konnte erreicht werden, dass Elsa ein Übergangskredit zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährt wird. Im Laufe der kommenden Woche werden die Möglichkeiten eines weitergehenden Massekredites in Verbindung mit den kreditgebenden Banken sondiert.