Länderkürzel .US ab 24. April für jedermann
Nachdem das Länderkürzel .US bisher den amerikanischen Behörden vorbehalten war, können ab dem 24. April auch Unternehmen und Privatpersonen das Kürzel der USA nutzen. Die Vergabe soll nach dem üblichen "first come, first served“ Prinzip erfolgen.
Um jedoch Domain-Grabbing-Fälle zu vermeiden, haben Markeninhaber vom 4. März bis 9. April die Möglichkeit vorab eine Domain zu registrieren. Voraussetzung für diesen Schritt war die Liberalisierung der Vergabe-Bestimmungen durch das amerikanische Handelsministerium.