Neues Gesetz gegen 0190-Dialer

Markus Hoffmann
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Das Bundeskabinett hat diesen Mittwoch einer Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zugestimmt. Sinn und Zweck soll sein, Verbraucher besser vor dem Treiben von Anbietern mit 0190-Dialern zu schützen. Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates im Hinblick auf diese Rechtsverordnung.

Wirtschaftsminister Werner Müller ließ verlauten, dass die vorgesehenen Änderungen nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den zuverlässigen Anbietern aus dem 0190-Geschäft zu Gute kommen würden. Nunmehr müssen Anbieter, die 0190-Nummern an Endbenutzer vergeben, ausdrücklich auf eine Einhaltung der Gesetze hinweisen. Bei Zuwiderhandlungen muss die Nummer entsprechend wieder entzogen werden. Weiterhin haben Kunden von Telefongesellschaften nun das Recht, die Zahlung bei unberechtigten Forderungen seitens der Anbieter her abzulehnen. Hinzu kommt, dass die volle Anschrift des 0190-Service-Anbieters auf der Telefonrechnung vermerkt werden muss.

Zu den Änderungen an der TKV kommen auch noch Änderungen am Unterlassungsklagegesetz zustande. Bürgern wie auch Unternehmen, die unverlangt Ware oder Dienstleistungen erhalten, bekommen nun einen Anspruch auf Auskunft beim zuständigen Telekommunikations-, Post- oder Mediendienstanbieter. Somit können sich fragwürdige Unternehmen nur noch schwer hinter einer einfachen Postfach-, Internetadresse oder einer Telefaxnummer verbergen. Netzbetreiber haben nun weiterhin die Pflicht, fremde Dienstleistungsanbieter, die erneut mit Werbung gegen das geltende Recht verstossen, von allen weiteren Angeboten auszuschliessen.

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