Rechtsstreit um DeCSS neigt sich dem Ende zu

Helmut Eder
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Der nun schon Jahre andauernde Rechtsstreit um das DVD-Decodier-Programm DeCSS wird nicht vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen. Das Hacker-Magazin "2600", das dieses Tool auf ihrer Homepage anbot, räumt einem weiteren Vorgehen nur geringe Chancen ein, zu einem positiven Urteil zu kommen.

Angefangen hat alles im August 2000. Damals wurde dem Herausgeber des Magazins 2600, Eric Corley, von einem New Yorker Gericht verboten, das Programm DeCSS auf seiner Website 2600.com zu verbreiten oder Hyperlinks zu Web-Seiten anzubieten, die dieses Programm ebenfalls anbieten. Im November 2001 hatte ein New Yorker Berufungsgericht dieses Urteil bestätigt. Ins Rollen gebracht hatte das der US-Filmwirtschaftsverband Motion Picture Association of America ( MPAA ). Dieser befürchtete einen drastischen Gewinnverlust durch Raubkopien. Dabei beriefen sich die Studios bei ihrer Anklage auf den "Digital Millennium Copyright Act" (DCMA) von 1998, der jede "Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" verbietet. Damals gaben die New Yorker Richter der Filmindustrie mit der Begründung recht, dass der DeCSS-Code nicht als Meinungsfreiheit gelte und deshalb nicht von der US-Verfassung geschützt sei. Ein Ende eines Rechtsstreits steht allerdings noch aus. Denn ein kalifornisches Gericht hatte im November 2001 entschieden, das die Verbreitung des Quell-Code von DeCSS sehr wohl unter den ersten Artikel der US-Verfassung zur freien Meinungsäußerung fällt und deshalb nicht strafbar sei. Ein Urteil in diesem letzten Verfahren lässt noch auf sich warten.