Erster Gerichtsbeschluss im Sinne eines Dialer-Opfers
Das Amtsgericht Freiburg hat vor Kurzem als ersters Gericht in Deutschland einen Dialer-Streit im Sinne des Opfers entschieden. Der Geschädigte hatte sich in diesem Fall eine angeblich kostenlose Software heruntergeladen, die zusätzlich noch mit einer kostenlosen Mitgliedschaft und einem Highspeedzugang ohne Anmeldung beworben wurde.
Für erfahrene User ist der Fall sicherlich klar, doch der User dachte bei diesem Angebot weder an einen Dialer, noch an kriminelle Ernegie und schaffte es mit der Software auf Telefongebühren von 1250 Euro.
Da der User die Rechnung natürlich nicht zahlen wollte, wurde er kurzerhand von der Telefongesellschaft verklagt - das Ergebnis ist bekannt. Jenes wird damit begründet, dass kein Vertrag zustande gekommen sei, denn der Download war nicht wie beworben kostenlos. Die wirklichen Kosten für die Einwahl seien auf den ersten Blick nicht absehbar, weshalb nicht von einer bewussten Willenserklärung seitens des Geschädigten ausgegangen werden kann. Wichtig war außerdem, dass der User nachweisen konnte, wie die Software beworben wurde und dass sie von selbst, also gegen den Willen des Users, eine Internetverbindung hergestellt hat.
Falls einem also einmal ähnliches widerfahren sollte, gilt es die ganze Angelegenheit ausführlich mit Screenshots und natürlich dem Programm dokumentieren zu können, so dass man am Ende nicht mit leeren Händen da steht.