Richtigstellung: Traffickosten der T-Online Homepage
Vor knapp zwei Wochen berichteten wir uns auf eine direkte E-Mail Auskuft von T-Online beziehend, dass der durch eine private T-Online Homepage verursachte Traffic rückwirkend in Rechnung gestellt werden könne. Mittlerweile hat uns T-Online jedoch mitgeteilt, dass hier eine Fehlinformation vorliegt.
So behält sich T-Online nämlich nicht das Recht vor, die Traffickosten rückwirkend zu berechnen, sondern lediglich, sich zukünftig allgemein den Traffic bezahlen zu lassen. Von einer eventuellen rückwirkenden Berechnung könne natürlich nicht die Rede sein. Es besteht also kein Grund, sich Sorgen um die eigene Liquidität zu machen, wenn etwas größere Dateien über die private T-Online Homepage zum Download angeboten werden! Wir hoffen, der Verwirrung diesbezüglich nun eine Ende bereitet zu haben!