Tauschbörsen erringen Sieg gegen Musikindustrie
Die beiden Tauschbörsen Grokster und Morpheus haben vorerst einen großen Sieg errungen. Die klagende Musikindustrie war der Ansicht, dass die Tauschbörsen das Copyright verletzen, jedoch folgte das Gericht aus Los Angeles der Argumentation von Grokster und Morpheus.
Diese vertraten den Standpunkt, dass nicht das Bereitstellen der für den Tausch nötigen Software das Copyright verletze, sondern erst die eigentliche Nutzung. Zu Gute kam den Tauschbörsen, dass es bereits 1984 eine ähnliche Debatte gab: Im sogenannten Betamax-Streit wollte die Filmindustrie das Betamax-System verbieten, weil dies das Anfertigen von illegalen Kopien ermöglichte. Trotzdem hatten Grokster und Morpheus nicht mit einem derartigen Urteil gerechnet - die Musikindustrie wahrscheinlich umso weniger. Letztere kündigten bereits Revision an.