Log-Dateien kein gültiger Beweis
In einem Prozess hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Log-Dateien eines Providers als Beweis für den tatsächlichen Datenverkehr nicht ausreichen, falls der Provider ein bestimmtes Traffic-Volumen in Rechnung stellt.
In dem konkreten Fall ging es um einen volumen-basierten Internet-Vertrag. Dieser Vertrag beinhaltete ein monatliches Datentransfer-Volumen von zwei Gigabyte. Bei einem Mehrverbrauch sollten sechs Cent je angefangenes Megabyte zusätzlich zu der Pauschalgebühr anfallen. Als der betroffenen Kunde von seinem Provider eine Rechnung über einen Mehrverbrauch von rund 230 Gigabyte mit einem Preis von 14144,69 Euro bekam, verweigerte der Kunde die Zahlung mit der Begründung, dass die Rechnung schlicht falsch sei.
In dem folgenden Prozess versuchte der Provider sich auf die automatisch erstellten Log-Dateien seiner Systeme zu berufen, aus denen das in Rechung gestellte Datenvolumen klar hervorginge. Die Richter des Oberlandesgerichts liessen sich aber von der Richtigkeit der Dateien nicht überzeugen. „Es stehe nicht fest, dass die Logfiles den Datenverkehr fehlerfrei aufzeichnen. Man müsse berücksichtigen, dass es sich bei dem Internet um ein relativ junges Geschäftsfeld in einer komplexen technischen Umgebung handele. Für die Erfassung, Messung und Aufzeichnung des Datenverkehrs hätten sich noch keine bewährten technischen Standards herausgebildet. Die Logfiles begründeten daher keinen Anscheinsbeweis für die Trafficmenge. Der Provider müsse die Logfiles nicht nur vorlegen, sondern auch deren Richtigkeit beweisen“, so die die Argumentation der Richter.
Niko Härting, ein auf das Internetrecht spezialisiert Anwalt, versteht das Urteil nicht: „Die praxisfernen Anforderungen, die das Gericht setzt, sind ein herber Schlag für die Providerbranche. Wenn sich die Auffassung der Düsseldorfer Richter durchsetzt, werden Provider auf vielen Rechnungen sitzen bleiben, da die Richtigkeit der Logfiles schwer zu beweisen ist."