Bundesrat verabschiedet neues Urheberrecht
Mit einem besonderen Augenmerk darauf, Raubkopien einen Riegel vorzuschieben, hat der Bundesrat heute das neue, zum Teil umstrittene Urheberrecht verabschiedet, welches im Rahmen einer EU-Richtlinie den Anforderungen der Informationsgesellschaft angepasst wurde.
Obwohl von den durch den Bundesrat beim Vermittlungsausschuß angeregten Änderungen nur ein Punkt umgesetzt wurde, stimmten dem Gesetzeskompromiss SPD, Grüne und die Union zu - lediglich die FPD stimmte gegen das neue Gesetz.
Unter Anderem wird im neuen Gesetz deutlich gemacht, dass Kopien künftig nur noch von legalen Quellen erstellt werden dürfen - auch Kopien von Texten und CDs zum privaten Gebrauch sind mit dem 1. August verboten, sofern sie von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" gezogen wurden. Besonders stark wird der Punkt kritisiert, dass das Umgehen eines Kopierschutzes z.B. einer Musik-CD mit dem neuen Gesetz verboten ist. Auch der Verkauf von Geräten und Software zum Knacken einer Kopiersperre, sowie das Verbreiten von Anleitungen zum Umgehen der Sperre sind in Zukunft verboten. Da viele Plattenfirmen das Raubkopieren als Hauptgrund für ihre Umsatzrückgänge sehen, statten diese ihre CDs mittlerweile mit solchen Kopiersperren aus, sodass es für den Verbraucher mit dem neuen Gesetz keine legale Möglichkeit gibt, Kopien von erworbenen, geschützten Musikdateien, beispielsweise für den tragbaren MP3-Player oder das Autoradio, anzufertigen.