Urheberabgabe nun auch auf DVD Brenner
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie der Branchenverband Bitkom haben sich auf eine Urheberabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro DVD Brenner geeinigt. Diese muss von jedem Unternehmen, welches DVD Brenner herstellt oder nach Deutschland einführt, geleistet werden.
Nun werden neben den DVD-Rohlingen auch die Brenner mit der Abgabe belegt. Der Kostenträger wird auch in diesem Fallen wieder einmal der Kunde sein.
Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2003. Die Abgaben sollen Künstler für den wirtschaftlichen Verlust entschädigen, der ihnen durch erlaubte Privatkopien entsteht. „Die Händler werden versuchen, die Abgabe in ihre Preise mit einzukalkulieren. Ob sie Erhöhungen letztlich durchsetzten können, wird der Markt zeigen," so Bitkom-Expertin Susanne Schopf.