Reine Softwarepatente abgelehnt

Frank Hüber
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Wir hatten bereits darüber berichtet, dass eine Entscheidung über die Richtlinien über die "Patentierbarkeit Computer-implementierter Erfindungen" ansteht und möchten jetzt natürlich auch das Ergebnis nicht schuldig bleiben.

So hat sich das Europäische Parlament für Änderungen an den Richtlinien entschieden. 364 Abgeordnete sprachen sich für teilweise drastische Veränderungen aus, lediglich 153 waren für den ursprünglichen Vorschlag und gegen weitere Änderungen. Dies hat zur Folge, dass zukünftig keine reinen Softwarepatente möglich sind, sondern immer ein Bezug zur Technik hergestellt werden muss. Ohne eine dahinter stehende Technik, die patentierbar ist, kann auch keine Software patentiert werden. Konvertierungsmethoden für den Datenaustausch stellen auch weiterhin keinen Verstoß gegen ein Patent dar.

Ganz geschafft haben es die Änderungen jedoch noch nicht, sie müssen erst noch den Europäischen Rat passieren, bevor das Parlament sie dann wieder verabschieden kann. Damit der Europäische Rat diesem Vorhaben keinen Strich durch die Rechnung macht, müssen eventuell noch einmal leichte Änderungen vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten und Stellungnahmen sind bei Heise zu finden.