BKA gelingt Schlag gegen Software-Piraterie
In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Urheber- und Markenrecht hat das Bundeskriminalamt mit Unterstützung der Polizeien der beteiligten Bundesländer gestern fünf Haftbefehle vollstreckt.
Drei weitere Personen wurden vorläufig festgenommen und 30 Objekte in Deutschland mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen durchsucht. An dem Einsatz waren etwa 200 Polizeibeamte beteiligt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, seit mehreren Jahren gewerbsmäßig gefälschte oder verfälschte Computersoftware verschiedener Hersteller in unterschiedlichen Vorgehensweisen betrügerisch in den Handel gebracht zu haben. Hierbei wurden beispielsweise CD-ROM und Lizenzen der Software voneinander getrennt verkauft, preiswerte Schulversionen verfälscht und als weitaus teurere Vollversionen verkauft sowie Totalfälschungen in eigenen CD-Presswerken hergestellt.
Der bisher errechnete Schaden beläuft sich auf etwa 16 Millionen Euro. Die tatsächliche Schadenssumme dürfte jedoch wesentlich höher liegen. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen liegt, neben der eigentlichen Sachaufklärung, auf vermögensabschöpfenden Maßnahmen. Ziel ist es dabei, das durch kriminelles Handeln erworbene Vermögen zu sichern und einzuziehen.
Darüber hinaus fanden in verschiedenen Städten noch weitere Durchsuchungen durch Polizei- und Steuerfahndungsdienststellen der Länder statt, die eigene Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz, der Steuerhinterziehung sowie des Betruges führen.