Linus Torvalds widerlegt SCOs neue Beweise
Die von SCO als Beweis zur unrechtmäßigen Existenz von kopiertem UNIX-Code in Linux angeführten Dateien hat Linus Torvalds zum Teil selbst geschrieben. Torvalds äußerte sich zu den von SCO angekündigten Drohbriefen an Lizenznehmer und Linux-Nutzer.
[...] In anderen Worten: Ich denke wir können die Behauptungen von SCO, dass diese 65 Dateien irgendwie kopiert wurden, komplett niederreißen. Ganz klar, sie wurden nicht kopiert.
So lautete Torvalds Fazit nach erster Durchsicht der Dateien. Zwar habe er nicht den "Original-UNIX-Code" um die Quelltexte zu vergleichen, doch die von ihm überprüften Dateien hätten definitiv keine UNIX-Herkunft.
Ein Teil der angeführten Dateien stamme aus dem Linux-Kernel 0.0.1 vom September 1991. Torvalds dazu in gewohnt lapidarer Sprache:
Ich habe sie selbst geschrieben und wenn ich mir die ursprüngliche Dateien ansehe, bin ich etwas beschämt: Die Makros "toupper()" und "tolower()" sind so unglaublich hässlich, dass ich nicht zugebe würde, sie selbst geschrieben zu haben, wenn nicht jemand anderes behaupten würde, dies getan zu haben.
Zudem bedeute es einen Aufwand von kaum mehr als fünf Minuten, um diese Dateien zu schreiben, und ihr Inhalt unterscheide sich von den entsprechenden BSD-/UNIX-Dateien, erklärte er weiterhin.
Im März dieses Jahres verklagte SCO IBM auf eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz, da diese nach Auffassung von SCO unrechtmäßig Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf Unix weitergegeben hätten. Nach Ansicht von SCO habe IBM Teile lizenzierter Unix-Software Linux-Entwicklern zugänglich gemacht. Weiterhin versucht SCO, Lizenzgebühren von kommerziellen Linux-Nutzern zu erheben.
Als Folge verklagten IBM und weitere Linux-Distributoren SCO. SCO habe selbst Linux vertrieben, welches unter der GPL steht, und damit alle Rechte aufgegeben, Copyright-Ansprüche an Linux-Code zu beanspruchen oder gar einzuklagen.
Mittlerweile schaltete sich der IBM nahestehende jetzige Suse-Besitzer Novell ein, welcher ebenfalls Anspruch auf das Unix-Copyright erhebt und jenes wie SCO auch beantragt hat. Diese beiden gegensätzlichen Copyright-Ansprüche werden aller Voraussicht nach ebenfalls vor Gericht verhandelt werden müssen.