P2P-Tauschbörse Kazaa ist legal
Das höchste niederländische Gericht hat es am Freitag abgelehnt, eine Klage der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton gegen Kazaa erneut zu verhandeln und hat damit das Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts vom Februar 2002 bestätigt.
Die mit der deutschen Gema vergleichbare niederländische Verwertungsgesellschaft Buma wollte Kazaa ursprünglich dazu auffordern den Download seiner Software nicht mehr anzubieten. Die nächst höhere Instanz, das Amsterdamer Berufungsgerichts, vertrat jedoch die Ansicht, dass man Kazaa nicht für Urheberrechtsverletzungen der Software-Nutzer verantwortlich machen kann, ähnlich wie Hersteller von Video-Recordern nicht für illegal hergestellte Kopien verantwortlicht gemacht werden können. Dieses Urteil wurde nun durch das oberste Gericht bestätigt. Damit ist Kazaa in den Niederlanden offiziell für legal erklärt worden. Die Kazaa-Gründer Niklas Zennström und Janus Friis sprechen von einem "historischen Sieg des Internet und für die Verbraucher". Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass sich der Nutzer mit dem Downloaden in einer Grauzone und dem Anbieten auf illegalem Terrain bewegt.