Gericht entscheidet für DENIC
Der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hat vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten. Wie in den Vorinstanzen scheiterte er auch höchstrichterlich mit der Forderung, die DENIC als Registrierungsstelle solle die Domain www.kurt-biedenkopf.de "sperren".
Dies sollte verhindern, dass diese Domain jemals wieder für irgendjemanden (einschließlich Biedenkopf selbst) registriert werden kann.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung, deren schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, diesem Ansinnen nun eine Absage erteilt und damit seine Entscheidung vom Mai 2001 in Sachen ambiente.de fortgeschrieben, der zufolge DENIC vor und bei der Domainregistrierung keinen Prüfpflichten im Hinblick auf Rechte Dritter unterliegt. Eine Domain-"Sperrung" würde aber genau eine solche Prüfung durch die DENIC erfordern und auch dem allgemeinen Registrierungsprinzip „first come, first served“ widersprechen.